Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Die Förderung der Alten- und Behindertenhilfe
b) Die Förderung der Jugendhilfe
c) Die Verständigung der Generationen untereinander
d) Der Förderung der Verantwortung der Dorfgemeinschaft für soziale Fragen
Dies erfolgt in Abstimmung mit den jeweils bestehenden sozialen Einrichtungen der Kirchen, Kommunen, Verbänden und Gruppen.
Die vom Verein geführten Angebote und Einrichtungen werden auf der Basis von gegenseitigen Leistungen in Geld oder Arbeitsleistung angeboten.