Nachstehende Möglichkeit einer Mitgliedschaft bestehen:
Jugendliche
Schüler, Studenten, Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr; stimmberechtigt ab dem 16. Lebensjahr.
Familienmitgliedschaft
Familien sind Ehepaare und eheähnliche Partnerschaften mit Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr; jede Person aus der Familie ist Vereinsmitglied und stimmberechtigt ab dem 16. Lebensjahr.
Einzelperson
Alle anderen Einzelpersonen sind uns auch herzlich willkommen!